Was kann Betriebliche Suchtkrankenarbeit leisten:
Die Gesundheit unserer Beschäftigten liegt uns sehr am Herzen. Eine Säule der Mitarbeitergesundheit ist die Betriebliche Suchtkrankenhilfe. Alkoholprobleme am Arbeitsplatz waren lange Zeit ein Tabuthema. Immer mehr Unternehmen brechen dieses Schweigen und setzen es im Rahmen ihrer Personalpolitik um. So auch wir, denn die Arbeitswelt ist ein Spiegelbild der Gesellschaft.
Laut Statistik über die Suchterkrankungen in Deutschland (2018) sind:
- 1,7 Mio Menschen alkoholkrank
- 1,5 Mio. – 1,9 Mio. Menschen medikamentenabhängig und
- 319.000 Menschen sind von illegalen Drogen abhängig.
jedes 5. Kind lebt aktuell in einer suchtbelasteten Familie
Deutschland ist im Jahr 2018 lt. DHS Jahrbuch Sucht 2022 eines der Hochkonsumländer mit 10,8 Liter Alkohol pro Kopf (der ab 15 jährigen Erwachsenen)
Jeder Deutsche trinkt im Jahr durchschnittlich eine Badewanne voll alkoholischer Getränke.
Und die zweithäufigste Hauptdiagnose in Krankenhäuser ist die Alkoholerkrankung.
Unter dieser Diagnose leidet nicht nur die körperliche Gesundheit, sondern auch die Leistungsfähigkeit der Betroffenen und auch der Angehörigen. Es verändert die Psyche und letztendlich den ganzen Menschen. Ohne Behandlung ist es eine tödlich verlaufende, chronische Krankheit die jeden treffen kann. Unabhängig vom Bildungsniveau, der sozialen Schicht und der geistigen Fähigkeit.
Was wir als Dienstgeber leisten können, sind diskrete, wertschätzende Gespräche mit einem fachlich ausgebildeten Suchtkrankenhelfer, der selbstverständlich der Schweigepflicht unterliegt. Dieser arbeitet vertraulich und kann bei Personalgesprächen etc. hinzugezogen werden.
Das Gesprächsangebot gilt für alle Dienstnehmer der Behindertenhilfe Limbach-Oberfrohna e.V. Es beinhaltet die Information, Aufklärung, Unterstützung und Begleitung auf dem Weg aus der Sucht bzw. der Co-Abhängigkeit. Das Aufzeigen von Wegen und Vermittlung an hauptberufliche, öffentliche Spezialisten der Suchtberatung erweitert das Hilfeangebot.
Der Leitspruch unserer Betrieblichen Suchtkrankenhilfe steht im Lukas Evangelium 18, 41
Was willst du, dass ich für dich tun soll?
Lasst uns mit dem Stigma brechen,
Lass uns reden.
Betriebliche Suchtkrankenhelferin:
Eileen Richter
Email: sucht@behindertenhilfe-limbach-oberfrohna.de
Telefon: 03722 93030